Psychotherapeutenkammer Bayern

Klinische Neuropsychologie

Ziel der Weiterbildung im Bereich Klinische Neuropsychologie ist der Kompetenzerwerb, der zur Erlangung der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung führt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 24. November 2011 die neuropsychologische Therapie als Behandlungsmethode im Rahmen der GKV anerkannt. Für die Genehmigung der Durchführung und Abrechnung von ambulanter neuropsychologischer Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist gemäß Nummer 19 § 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Im Rahmen des Antrags hat der*die Antragsteller*in insbesondere das Vorliegen einer neuropsychologischen Zusatzqualifikation nachzuweisen (Nummer 19 § 6 Abs. 2 der Richtlinie). Die von der Kammer erteilte Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie ist ein Nachweis gemäß der Richtlinie.

Den Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nebst Anlagen (elektronisch ausfüllbar) und das Merkblatt mit weiteren Informationen können Sie hier herunterladen:

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964